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Gastbeitrag

 

Kolumne

von

Annemarie Wagemann 

 

Rentner den  Hartz-IV-Empfängern gleichgestellt oder sogar noch darunter !

 

Die großen Schlagzeilen:  Rentenschock!  Dieser ist bei der Rentenreform 2001 bereits  eingetreten, als man eine neue Rentenanpassungsformel verkündet hat, das Rentenniveau abgesenkt wurde und am 1.7.2001 in Kraft getreten ist.

 

Abschläge bei vorzeitigem Renteneintritt, Abschlag wegen Riester-Faktor (z.Zt. 0,51 %) - die Rentner erhalten jedes Jahr so viel weniger, wie die Berufstätigen mehr vorsorgen-, geringfügige Renten-Erhöhungen - es werden die Pro-Kopf-Bruttolöhne + Gehälter vom Vorjahr zugrunde gelegt, nicht Inflation.

 

0-Runden etc. lassen seitdem die Renten immer mehr sinken. Jeder minimalen Rentenerhöhung geht  eine Erhöhung der Krankenversicherungs-Beiträge voraus. An der Schraube der Pflegeversicherung dreht  man bereits und will jedem Bürger in Zukunft einen einheitlichen Beitrag aufbürden, egal ob niedriges oder hohes  Einkommen, ohne Beteiligung des Arbeitgebers bzw. der Rentenkasse. Ein Klein-Rentner wird ca. 20 – 30 Euro weniger am Ende des Monats auf seinem Konto haben.

 

Mit einer bereits beschlossenen Erhöhung von 0,1 % fängt man nun vorsichtig an, um uns langsam an die Steigerungen zu gewöhnen, bis die Pflegeabsicherung über private Versicherungen zu einem erhöhten Tarif von uns eingefordert wird.

 

Man braucht keine großen Berechnungen anzustellen, um darzulegen, dass einem  Rentner mit einem Brutto-Einkommen von 1.000.-- Euro, der hier bereits über dem Durchschnitt liegt, am Monatsende weniger bleibt als einem Hartz-IV-Empfänger.

 

Darüber sollten unsere Rentenexperten und Politiker einmal nachdenken, ob das einem als Vize - Exportweltmeister bekannten, hochtechnisierten Land, wie es Deutschland ist, entspricht.

 

Berechnung:

 

RENTNER                                                                                  HARTZ-IV-EMPFÄNGER

 

1.000.--  Euro mtl.               BRUTTOEINKOMMEN                        364.-- Euro mtl.

 

     101.--                    Krankenkasse/Pflegeversicherung         werden vom Staat

                                                                                                            übernommen                

           500.--                                     Warm-Miete                                     „                 

 (kein Mietbeihilfe-Anspruch !)

30.--                                           Strom                                       30.--

 18.--                                          Rundfunk                                   befreit

20.--                    Krankenkassen-Selbstbeteiligung 2 %                  7.--

19.--                                  Telefon-Grundgebühr                           12.--


 

    312.--                            verbleiben am Monatsende                    315.—

 

 

 

 

Und wenn zum Jahresanfang 2012 die monatlichen Leistungen bei Hartz IV um 10 Euro erhöht und die Pflegeversicherung  um 0,1 % erhöht werden wie beides bereits beschlossen, dann hat dieser Rentner mtl. sogar 14 Euro weniger.

 

Hier sind nur die wiederkehrenden, unausweichlich monatlichen Belastungen aufgeführt. Der Rest bleibt für Essen, Kleidung, Versicherungen, Friseur, öffentl. Verkehrsmittel, Zeitung und Vereine  (VDK, Diakonie etc.), da heißt es rechnen und einteilen. Urlaub, ab und zu Essen gehen oder an Kulturveranstaltungen teilnehmen, was eigentlich ein würdiges Leben im Alter ausmacht,  muss man dann in den letzten Lebensjahren ausklammern.

 

Ohne den Hartz-IV-Empfängern nahe zu treten, ist festzustellen, dass diese noch außerordentliche Leistungen vom Staat erhalten, die ein 1.000-Euro-Rentner zusätzlich aus eigener Tasche bezahlen muss:

 

Batterien für Hörgerät - medizinische Fußpflege - Brillen - Zahnersatz

keine Zuzahlung bei:  Krankenhaus- und Reha-Aufenthalt - Krankengymnastik -

Massagen - sonst. Heil- und Hilfsmittel,

erhöhte Mobilitätskosten (Taxi) - Haushaltshilfe für Rollstuhlfahrer

Zuschuss für Beerdigung eines nahen Verwandten (Ehepartner)

erhöhte Aufwendungen für besondere Ernährung

(Diabetes, Gicht, hoher Blutdruck etc.)

Pflegemittel z.B. bei Neurodermitis

Anspruch auf eine Sozialwohnung - bei Wohnungswechsel Erstattung der Inserat-, Makler- und Umzugskosten - Übernahme der rückständigen Mietschulden - Renovierungskosten der alten Wohnung !

 

Das sind finanzielle Belastungen, die für einen Rentner  mit obigem verbleibendem Einkommen schwer sind,  zusätzlich zu schultern, aber muss, wenn man von obigen Umständen betroffen ist. Man wird sie in Zukunft am zahnlosen Mund erkennen und eingereiht an der Tafel anstehen sehen, sofern sie sich nicht für ihre selbst verschuldete Armut schämen.

 

Bezieher von Altersrenten oder vergleichbaren Altersruhestandsleistungen unabhängig von der Altersrente und dem Alter sind nach SGB II von dem Anspruch auf Sozialgeld ausgeschlossen!

 

Das Fazit ist, man muss nicht unbedingt eine kleine Rente haben, um in die Altersarmut zu fallen !

 

Nach der neuesten Meldung aus dem Arbeitsministerium vom 1.9.11 reduziert sich das Rentensicherungsniveau bis 2025 von 50,8 auf 45,2 Prozent. Wie will die Regierung das noch unter einen Hut bringen - soll sich diese Rentner-Spezies dann mit Flaschen sammeln über Wasser halten oder arbeiten, bis sie ins Grab hineinfällt?

 

Die Verfechter dieser sich ständig finanziell nach unten bewegenden Rentenreformen werden bis dahin in einem weichen, vom Bürger finanzierten Nest sitzen, nicht mehr im Amt sein, um die Verantwortung für das von ihnen produzierte Chaos zu tragen.

 

Auch der angekündigte Rentengipfel zum “Regierungsdialog Rente“ von der Arbeitsministerin v.d. Leyen änderte nichts, so dass sich in  Zukunft immer mehr Menschen mit dem beunruhigenden Problem auseinander setzen müssen “was erwartet mich in der Rente – muss ich auch einmal an der Tafel anstehen und in die Kleiderkammer gehen?“

 

 

Selbst der Abschluss einer Riester-Rente bei den unteren Einkommens-Schichten wird das Problem der Altersarmut nicht lösen. Es muss ein finanzierbares, neues RENTEN-System geschaffen werden - die Umstellung wird eine große Aufgabe werden, aber anders geht es nicht mehr!

 

Der Staat muss als erstes aufhören, die Rentenkasse, die eigentlich den Versicherten gehört, für Ausgaben zu plündern, die alle Bevölkerungsschichten zu tragen haben.

 

Nach dem 1. + 2. Weltkrieg Krieg folgte eine zwangsweise Enteignung des Versichertenvermögens und der Rücklagen der Rentenversicherungsträger Weltkrieg zugunsten der Kriegskassen.

 

Dann folgte in der Ära Adenauer 1955 die endgültige Enteignung der Rentenversicherungsträger zu Gunsten der Staatskasse.

 

1990 Überführung der Rentenversicherung der DDR einschl. Zusatz- und Sonderversorgungssystemen (z.B. Finanzierung der Mitarbeiter des öffentl. Dienstes – Ministerien, Volkspolizei, STASI, Schulen usw.) in die gesetzliche Rentenversicherung. Was hat z.B. die Neuregelung für Rentenzahlungen aus einer Beschäftigung in einem Ghetto während des Krieges oder Entschädigung für Opfer des Nationalsozialismus mit der Rentenkasse zu tun? Die Kanzlerin  erklärte uns wieder großmütig, dass die Rentenkasse mit 80 Millionen bezuschusst wurde, dass sie aber vorher 100 oder noch mehr Millionen entnommen haben, das wird tunlichst verschwiegen und viele Bürger sind leider nicht darüber aufgeklärt.

 

Mittlerweile wurde die Rentenkasse dadurch um ca. 700 Milliarden dezimiert.

 

Eine Wende im Renten-Desaster kann es nur geben, wenn   a l l e    einzahlenauch die Damen und Herren Politiker, Beamte und Selbstständige. Dann muss der bereits Versicherungsbeitrags-Leistende in seinem Arbeitsleben die gut bezahlten Ruhestandsgehälter von seinen Steuern nicht auch noch finanzieren, jeder sorgt für seinen Ruhestand  selbst vor.

 

Ist Deutschland  zu hochmütig, auf die Länder zu schauen, wo es funktioniert,  um uns deren Rentensysteme anzugleichen?

 

Die Rentner und auch Berufstätigen müssen endlich aus ihrer Lethargie erwachen, die Problematik erkennen, sich nicht mit allen Reformen abfinden und gegen den sozialen Untergang der unteren und mittleren Bevölkerungsschicht vereint stemmen, sonst ist für einen Großteil die Altersarmut unausweichlich !

 

Als Nachtrag möchte ich noch anmerken, dass es 2004 von der großen Koalition unter dem Kanzler Schröder ein abgekartetes Spiel war, dass man die Arbeitslosen und die Sozialhilfeempfänger in einen Topf – genannt Hartz IV - warf, um sich auf Kosten der gesetzl. Krankenversicherten mit einem monatlichen Beitrag von ca. 56.—Euro der Verpflichtung zu entledigen, dass für die Sozialhilfe-Empfänger nicht mehr die Allgemeinheit (Politiker, Selbständige, Ärzte, Beamte etc.) aufkommt bei der ärztlichen Versorgung, sondern der Versicherte bei den Krankenkassen. Früher wurde der Krankenschein von diesem Personenkreis bei den städt. und gemeindlichen Sozialfhilfestellen abgeholt und von dort aus dem Staat bzw.  a l l e n   Steuerzahler aufgebürdet.

 

Nun werden die Arbeitslosen, die unverschuldet durch Betriebsschließung, Arbeitsreduzierung,  Krankheit  oder wegen des Alters nicht mehr vermittelbar sind mit denen identifiziert, die sich in Vater Staats weichem Sozialbett von jeher ausruhen und mit Arbeit noch nie etwas am Hut hatten.

 

Vieles ist bei diesen Regelungen faul, deshalb sollten wir alle zusammenhalten und die Ungerechtigkeiten gemeinsam angehen!

 

Annemarie Wagemann  

83071 Stephanskirchen / Filzenweg 25

Telefon 08036 - 7142 / awage@online.de

 

 

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