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DRSB

Deutscher Rentenschutzbund e.V.

 

DRSB e.V. • Ikenstraße 8 • 40625 Düsseldorf

Herrn

Dr. Karl - Theodor  zu Guttenberg

Bundesminister der Verteidigung

 

Bundesministerium der Verteidigung

 

Stauffenbergstraße 18

D - 10785 Berlin

 

Düsseldorf, den 05. Dezember 2009

 

Drittes offenes Schreiben an Herrn

Dr. Karl - Theodor zu Guttenberg

Bundesminister der Verteidigung

 

Afghanistan - Einsatz der Bundeswehr

Hier: Fragen zum Militärschlag am Kunduz - Fluss

 

 

Sehr geehrter Herr Minister,

 

viele zukünftige und aktuelle Rentenbezieher sind Eltern von Töchtern und Söhnen, die ihren soldatischen Dienst in Afghanistan versehen.

Mit Recht sind diese Eltern in großer Sorge um ihre Kinder, da der oftmals semantische Sprachgebrauch in den Medien eine genaue Beurteilung der Vorgänge in Afghanistan nicht zulässt.

Die so genannte Haager Landkriegsordnung in der Fassung von 1907 versucht in 56 Artikeln die „erlaubten“ Handlungen und Gebräuche von Landkriegen festzulegen.

Mit dem Artikel 1 wurde erstmals in der internationalen Militärgeschichte eine verbindliche Definition von Kombattanten durchgeführt. Im Artikel 2 wird der zivilen Bevölkerung von nicht besetzten Gebieten der Kombattantenstatus zugestanden, sofern keine Zeit geblieben ist, sich gemäß den Vorgaben des Artikels 1 militärisch korrekt zu organisieren.

Demnach müssen auch kriegführende Zivilpersonen die Gesetze und Gebräuche des Krieges beachten und laut der Fassung von 1907 ihre Waffen offen führen und sich als Kombattanten zu erkennen geben.

Spätestens nach dem Vietnamkrieg wissen wir, dass dieses Erkennbarmachen von Verteidigungs- oder Angriffsabsichten nicht mehr generell zu den modernen Kriegstaktiken gehört.

Im Juni 2009 wurden von solchen schwer erkennbaren Kombattanten Soldaten der Bundeswehr auf ihrer Patrouillenfahrt angegriffen und verunglückten bei einem Ausweichmanöver tragisch.

Zu dem Überfall bekannten sich die so genannten Taliban. Im Zuge dieses bewaffneten Angriffs wurden drei deutsche Soldaten getötet.

Laut Verteidigungsministerium werden regelmäßig Einheiten der Bundeswehr in Feuergefechte verwickelt, bei dem die Angreifer unsere Soldaten mit Handfeuerwaffen und Panzerfäusten systematisch attackierten.

Dass sich bei einer direkten Feindberührung auch deutsche Soldaten angemessen verteidigen dürfen, steht hoffentlich bei Ihnen nicht zur Debatte.

Denn bei strenger Auslegung der Haager Landkriegsordnung hätte Oberst Klein ohne direkte Feindberührung, undurchsichtiger Lagebeurteilung und ohne akutes Bedrohungs - Szenario einen Befehl zum Luftschlag nicht eigenmächtig erteilen dürfen.

 

Nur wo beginnt bei der modernen Kriegstaktik ein Bedrohungsszenario? Die dem DRSB e.V. zur Begutachtung vorliegenden Informationen besagen, dass durch den Luftangriff eine Vielzahl von so genannten Kommandeuren der Taliban - Kombattanten zu Tode kamen. Dies belegt auch, dass es nach dem Luftschlag zu einer Beruhigung der militärischen Aktivitäten in der gesamten Region Kunduz gekommen ist.

Aus rein militärischer Sicht müsste also der Luftschlag als Erfolg gewertet werden. Bedauerlicherweise sind nach dem Isaf - Bericht auch zivile Opfer zu beklagen.

Gemäß der humanitären Grundsätze des DRSB e.V. ist jeder zu Tode gekommene Mensch ein Toter zu viel, sodass wir die ethisch - moralischen Seiten von Kriegshandlungen jeder Art zunächst nicht vertiefen wollen.

 

An dem fragwürdigen medialen Wettstreit welche Menschen durch wen wann getötet werden dürfen und wann der Tod tatsächlich unbeteiligter Zivilpersonen hinnehmbar erscheint, werden wir uns nicht beteiligen.

Ohnehin ist die Frage völlig ungeklärt:

„Sind die militärischen Kampfeinsätze gegen die afghanischen Taliban schon Kriegshandlungen oder lediglich eine Erweiterung der internationalen Terrorismus- und Verbrecherjagd“?

Auf der Suche danach, die staatliche Gewalt einzuschränken, scheinen selbst erfahrene Völkerrechtlicher an Grenzen zu stoßen und finden zurzeit keine Antworten auf die vorgenannte Frage.

Es steht außer Frage, dass die Bundeswehr - Einheiten nach wie vor versuchen, sich aus unnötigen Kampfhandlungen herauszuhalten.

Doch wie, sehr geehrter Herr Minister, sollen auf Dauer unsere Soldaten zu schützen sein?

Denn sollte der bewaffnete Konflikt in Afghanistan völkerrechtlich betrachtet lediglich eine durch Nato - Militäreinheiten erweiterte Verbrecherjagd sein, dann gelten die Menschenrechte und nicht internationale Kriegsregeln. So etwas hätte genau genommen nicht absehbare Weiterungen für die Menschen in unserer Heimat.

Sind aber die so genannten Taliban Kombattanten im Sinne des Kriegsvölkerrechts, dann könnten sie die Anerkennung als Konfliktpartei einfordern.

Wie beurteilen Sie also die Gesamtlage und welche Vorsorgemaßnahmen gedenken Sie kurzfristig zu treffen?

Für Ihre umfassende persönliche Stellungnahme haben wir und den

21. Dezember 2009

vorgemerkt.

Ihnen, Ihrer Familie sowie Ihren Mitarbeitern wünschen wir eine friedliche und besinnliche Adventszeit.

 

Mit freundlichen und besten Grüßen aus Düsseldorf

Ihr

Ihr

Udo Piasetzky

Heinrich Sternemann

Vorstandsvorsitzender des DRSB

 

Rechtsanwalt und Vorsitzender der

Antikorruptionskommission des DRSB

 

 

Stand: 05.12.09

DRSB e.V.
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