Im Fokus der sozial Ausgegrenzten
14. Oktober 2011
Der wachende Exklusionsprozess und die rasant zunehmende Entmischung der Gesellschaft haben die Gedanken der Betroffenen auf die Gefahren, die unserem Land und der Demokratie von ihren Dienern drohen, losgetreten. Alle ungelösten Probleme erscheinen den Menschen in unserer Heimat nicht so drängend wie die Sorge um den unübersichtlich wachsenden öffentlichen Dienst, dessen explodierende Kosten von dem abzugehen scheinen, was sozial Ausgegrenzte und entmischte Gruppen vom Staat erwarten. Besonders die Verwaltungskrake der sogenannten Riester - Rente hat breite Kundenkreise extrem sensibilisiert. Desweiteren müssen immer häufiger Bund, Länder, Städte und Gemeinden Investitionsvorhaben streichen, weil die Personalausgaben wesentlich stärker steigen als die Einnahmen. Regelmäßige Besoldungsschübe brachten die Staatsdiener an die Spitze der sicheren Gehaltsempfänger in unserer Heimat.
Wie niemals zuvor in unserem Land, stehen Finanzminister und Kämmerer angesichts sinkender Einnahmen und explodierender Personalkosten quasi mit dem Rücken an der Wand. Die Mehrheit der abhängig Beschäftigten sowie auch viele mittelständische Unternehmer sehen bereits unsere Heimat auf dem Wege in eine sogenannte
Beamten - Republik. Möglicherweise haben die diversen US - Finanz- und Wirtschaftskrisen den Zulauf zu den Arbeitsplätzen des Staates beschleunigt. Noch vor drei Jahren hörte man lediglich aus Unternehmerkreisen, dass das Beamtenrecht einem zeitgemäßen Dienstleistungsstaat im Wege steht und zu viele Beamte auch in den Parlamenten alle nutzmehrenden Reformversuche blockieren. Diese damals nahezu exklusive Aussage hat sich auf aktuelle Rentenbezieher und abhängig Beschäftigte überstrahlt. Besonders Hartz IVler, Leiharbeiter und sogenannte Aufstocker sehen ihre soziale Freiheit bürokratisch überwuchert oder zugedeckt. Vielerorts ist sogar die Kritik von einer Funktionsfähigkeit des Staates zu hören. Man sieht in den auflaufenden Pensionsansprüchen der Staatsdiener die schwierigsten Probleme unserer Gesellschaft. Immer öfter fühlen sich die Menschen in unserer Heimat als Opfer jenes wuchernden Apparates, der sich öffentlicher Dienst nennt. Bummelstreikende Fluglotsen quasi im Beamtenrang scheinen dort noch das kleinere Übel zu sein. Die grundsätzliche Befürchtung ist, dass durch Tariferhöhungen unweigerlich Steuererhöhungen nachgezogen werden. Selbst jenen Politikern in den demokratischen Parteien, die das Anwachsen staatlicher Personalkosten als gewolltes Ergebnis der Reformpolitik und als Ausdruck berechtigter Erwartungen ansehen, wird die Tendenz langsam unheimlich. Es wächst somit die Angst, dass die sogenannten öffentlichen Hände eines Tages bei sinkender Qualität ihrer Dienste nur noch um ihrer selbst willen da sein werden. Obwohl kaum jemand bestreitet, dass mehr Lehrer und mehr Krankenhauspersonal für die Verbesserung der Lebenschancen unerlässlich sind. Sogar der Ruf nach mehr Polizisten zum Schutz der Bürger wird hörbar deutlicher.
Aber je größer der Kreis der Staatsdiener wird und je umfangreicher die Anforderungen an die Staatsapparate werden, desto übermächtiger wird die Befürchtung, dass die Grundlagen des Dienstrechts, lebenslange Anstellung mit Versorgungsgarantie und der Anspruch auf Beförderung ohne Leistungsnachweis sowie das geltende Laufbahnsystem der Effizienz der öffentlichen Dienste im Wege stehen. Schon seit mindestens drei Jahrzehnten sind seriöse Wirtschaftswissenschaftler davon überzeugt, dass die Leistungskraft unseres Staates dadurch überdehnt und überfordert wird. Viele Bürgerinitiativen fordern deshalb unsere Politiker unablässig auf, endlich die traditionelle Dreifaltigkeit von Beamten, Angestellten und Arbeitern aufzuheben und einen einheitlichen Typus des Staatsbediensteten zu schaffen. Doch keine Partei wagte es bisher, den aus dem Feudalismus überlieferten Beamtenstatus auch nur anzukratzen und sich den Zorn der 1,6 Millionen Wähler zuzuziehen. Derweil wissen die Staatskämmerer kaum noch, woher sie das Geld für „IHRE“ Beamten nehmen sollen. Die aktuellen Nöte der Kassenwarte sind nicht allein das Ergebnis der politisch gewollten Stellenvermehrung, etwa in den Bereichen Bildung, Gesundheitswesen und Polizei, sondern auch einer bislang nie gekannten Besoldungs- und Pensionslawine. Ironisch betrachtet könnte man den Aufwand für unsere Staatsbediensteten zu den wichtigsten Reformaufgaben zählen. Rund 46% des letzten Bruttolohns bekommt ein aktueller Rentenbezieher aus der gesetzlichen Rentenversicherung, für die er sein Leben lang Beitrag einbezahlt hat. Öffentlich Bedienstete zahlen nichts in die gesetzliche Rentenkasse ein und können mit Dreiviertel ihres letzten Einkommens ihren Lebensstandard nach der Pensionierung [ allgemeiner Beamtenjargon: „Die letzte Beförderung" ] fast ohne Einbuße aufrechterhalten. Dieser extrem hohe Ruhegeldanspruch der Beamten ist nur möglich, weil die Masse der weit weniger gesicherten abhängig Beschäftigten, Selbständigen, Freiberufler, Handwerker und mittelständische Unternehmer dafür aufkommt.
Die völlig unterschiedliche Behandlung von aktuellen und zukünftigen Rentenbeziehern und Pensionären mochte so lange legitim sein, wie die Zugehörigkeit zum Dienstherrn Staat mit Wohlstandsverzicht erkauft werden mußte. Heute freilich verhalten sich unsere Staatsdiener nicht wesentlich anders als Gewerkschaften und fordern Jahr um Jahr erfolgreicher immer mehr Einkommen. Entgegen dem ursprünglich hergebrachten Beamtenrecht beanspruchen sie Weihnachts- und Urlaubsgeld und pochen gleichzeitig unnachgiebig auf das uneingeschränkte Versorgungsprivileg. Hinzu kommt, dass eine Wust von Gesetzen und Verordnungen, in Jahrzehnten von „fleißigen“ Beamten erarbeitet und von Parlamenten beschlossen, unsere Staatsdiener und ihre Privilegien vor neidischen Einblicken schützen. Und immer mehr Stellenpläne werden fortgeschrieben wie Programme für die Ewigkeit. Ein Heer von sachkundigen Beamten scheint nur damit beschäftigt zu sein, die eigenen Rechte zu verwalten. Ausgewählte Staatsdiener in auch den Innenministerien arbeiten stetig daran, die Rechtslage für die eigene Kaste zu verbessern. Aus sieht die Mehrheit in der Bevölkerung den Zug der Beamten in die Politik als eine beispiellose Begünstigung dieser Gruppe an. Das Verfahren vereinigt die Vorzüge der sogenannten
Abgeordneten - Diäten
mit dem Versorgungsrecht der Beamten. Denn, wenn ein Staatsdiener ins Parlament geht, wird er in den einstweiligen Ruhestand versetzt und bezieht fortan neben den Diäten ein Ruhegehalt. Zudem wird der Ruhegeldempfänger während seiner parlamentarischen Tätigkeit so behandelt, als ob er noch im Dienst wäre. Für die endgültige Festsetzung seiner Alterspension zählen die Parlamentsjahre auch noch als aktive Beamtenjahre mit. Im Alter fällt ihm so neben der
Abgeordneten - Pension
selbst dann die ungeschmälerte Beamtenversorgung zu, wenn er mehr als 20 Jahre lang seiner Dienststelle fernblieb. Selbst wer im Ruhestand ist, wird dennoch befördert.
Ein Beamter im Parlament, der eigentlich kein Beamter mehr ist, macht sogar noch Karriere, ohne je den Rang auszufüllen, der ihm verliehen wurde. Deutsche Beamten-Abgeordnete lassen sich am Ende der Legislaturperiode für Wochen oder Tage reaktivieren, nehmen die fällige Beförderung nebst entsprechend höherem
Ruhegeld - Anspruch
in Empfang und rüsten sich in vielen Fällen wieder für den Wahlkampf und die Wiederwahl. Viele Beamte sprechen in den zuständigen Innenausschüssen der Parlamente, die sie nahezu monopolisieren, das entscheidende Wort über alle Belange der Besoldung, der Stellenpläne und der Versorgung. Es kommt also nicht von ungefähr, dass auch das gesamte Diätensystem an den Beamtensold gekoppelt ist. Keine Vokabel wird von der sogenannten Beamtenlobby so häufig missbraucht wie die Begriffe von der Besitzstandswahrung und den wohlerworbenen Rechten. Deshalb rückt dieser Themenkreis in den Fokus der sozial Ausgegrenzten. Man bezeichnet immer häufiger das
Festhalten am Beamtenstatus als unhistorisch und wirklichkeitsfremd. Das geltende Beamtenrecht spiegelt angeblich ein obrigkeitliches Verständnis des öffentlichen Dienstes wider, dessen gesellschaftliche und verfassungspolitische Voraussetzungen heute nicht mehr so gegeben sind.
So notwendig eine nutzmehrende Vereinheitlichung des Dienstrechts für die drei Beschäftigungsgruppen Arbeiter, Angestellte und Beamte wäre, so unüberwindbar ist der Widerstand in den politischen Parteien, den festgezurrten Beamtenstatus ernsthaft in Frage zu stellen. Quer durch alle demokratischen Parteien herrscht offensichtlich die opportunistische Übereinkunft, dass die Kontinuität der Verwaltung und die Leistungsfähigkeit des Staates nur erhalten werden können, wenn das beamtenrechtliche Dienstverhältnis auf Lebenszeit bestehenbleibe. Hartz IVler, Leiharbeiter, Aufstocker, Mini - Jobber, aktuelle Rentenbezieher und sonstige von sozialer Ausgrenzung Betroffene spüren schon heute, was ihnen der öffentlicher Dienst in Wahrheit nützt und was er ihnen tatsächlich wert ist. Hinzu kommen mittelständische Unternehmen, Freiberufler, Handwerksbetriebe und Selbständige - denen sich die Leistungsfähigkeit und Nützlichkeit eines Beamtenapparates ohnehin bis heute verschlossen hat.