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DRSB

Deutscher Rentenschutzbund e.V.

 

DRSB e.V. • Ikenstraße 8 • 40625 Düsseldorf

Frau

Dr. Ursula von der Leyen

Bundesministerin für Arbeit und Soziales

Bundesministerium für Arbeit und Soziales

Wilhelmstraße 49

D - 10117 Berlin

 

 

Erstes offenes Schreiben an Frau

Dr. Ursula von der Leyen

Bundesministerin für Arbeit und Soziales

 

 

4. Mai 2011

 

Folgen der Rückforderung von Riesterzulagen

 

Sehr geehrte Frau Dr. von der Leyen,

 

am 11. April 2011 wurde mit der Rückforderung von Riesterzulagen in 1,5 Millionen Fällen den Menschen in unserer Heimat schlagartig klar, was es tatsächlich bedeuten kann

„Riesterbegünstigter“

zu sein oder auch nicht. Das Vertrauen in eine sinnvolle und zukunftssichere Altersvorsorge hat aufgrund der Rückforderung großen Schaden erlitten. Betroffen von der Prüfung der Zentralen Zulagenstelle für Altersvermögen [ ZfA ] waren aber lediglich die Vertragsabschlüsse der Kalenderjahre 2005 bis 2007.

 

Wann müssen die Riesterkunden ab dem Kalenderjahr 2008 mit Rückforderungen der Riesterzulagen rechnen? Unter welchen Voraussetzungen haben gutgläubige Riesterkunden einen Anspruch auf Rückabwicklung ihrer Riesterverträge?

 

Zur Stärkung der Verbraucherinteressen hat der Gesamtverband der Versicherungen [ GDV ] für die Assekuranz einen Verhaltenskodex für den Vertrieb verankert. Nach den Worten des GDV wurden diese Standards von der Bundesregierung inzwischen auch für andere Finanzbranchen übernommen.

 

Schließt dieser mit der Bundesregierung vereinbarte Verhaltenskodex auch eine unbürokratische Rückabwicklung von Riesterverträgen, die nicht riesterbegünstigt sind, ein?

 

Ab wann werden auf der Homepage Ihres Ministeriums valide Informationen für eine unbürokratische Rückabwicklung der Riesterverträge eingestellt?

 

Wurde rein vorsorglich mit den Anbietern von Riesterverträgen bereits ein verbindlicher Verhaltenskodex zur Rückabwicklung von Riesterverträgen vereinbart? Wenn ja, in welcher Form?

 

Welche Maßnahmen zur Vermögenserhaltung möchten Sie sonst noch ergreifen, damit bereits entstandene Vermögensschäden so gering wie möglich gehalten werden?

 

Wird alternativ die nachgelagerte Besteuerung der Rentenbezüge in den Fällen der Rückforderung der Riesterzulagen später einmal eingeschränkt oder aufgehoben?

 

Der Namensgeber der Riesterrente fordert aktuell eine Öffnung seiner Rente für Selbständige. Welche Gesetzesänderung planen Sie für die Beseitigung der bestehenden Berufsfalle in der Riesterrente?

 

Haben Sie verbindliche Auflagen den Anbietern von Riesterverträgen zur notwendigen Aufklärung über die bestehende Berufsfalle erteilt?

 

Der Hinweis auf eine vermeintliche „Hartz - IV - Sicherheit“ der Riesterrente wird sich womöglich für Politik und Anbieter zu einem Bumerang entwickeln. Dies erfolgt spätestens dann, wenn ein Riesterkunde bei seinem Renteneintritt durch das Sozialamt erfährt, dass seine Riesterrente auf Sozialhilfe volle Anrechnung findet.

 

Konnten Sie mit dem GDV und den Banken vereinbaren, dass anstelle der irritierenden Werbebotschaften

„Hartz - IV - sicher“

auf der Homepage aller Anbieter qualifiziertere Aufklärung betrieben wird?

 

Mit Ihrem gezielten Einsatz wäre es möglich, dass weitere schädliche Entwicklungen für gutgläubige Riesterkunden ausgeschlossen werden könnten.

 

Vielen Dank für Ihre Mühewaltung im Voraus.

 

Mit freundlichen und besten Grüßen aus Düsseldorf

Ihr

Udo Piasetzky

Vorstandsvorsitzender des DRSB e.V.

Ihr

Hans - Josef Leiting

Vorstandsmitglied des DRSB e.V.

Stand: 04.05.2011

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