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DRSB

Deutscher Rentenschutzbund e.V.

Redaktionsteam

Leitung:

Udo Johann Piasetzky Christian Hindahl Hans - Josef Leiting

Düsseldorf, den 01. Juni 2009

 

 

 

Peer Steinbrück,

ein SPDler, auf dem Weg vom Gegenfinanzierer zum Jongleur?

 

Bei jeder Steuerreform lag das Hauptaugenmerk von Finanzminister Peer Steinbrück auf der Gegenfinanzierung und nicht auf einer sinnvollen Nutzenmehrung für die Bürger.

Seit dem Beginn der US -  Finanzkrise gehört das [ Un ] - Wort

Gegenfinanzierung

plötzlich nicht mehr zum allgemeinen Sprachgebrauch des SPDlers. Zurzeit lässt er den Schulden freien Lauf.

Bis zum 27. September 2009 gibt es mit der Abwrackprämie mehr Geld und andere steuerfinanzierte Geschenke fürs Volk.

Erst nach der Bundestagswahl

kommt die Stunde der Wahrheit und der Abrechnung.

Denn die vorgesehenen Ausgaben will die Bundesregierung nicht durch zusätzliche Schulden im Nachtragshaushalt, sondern über den neu geschaffenen so genannten

Investitions- und Tilgungsfonds

finanzieren.

Die Namensgebung allein ist schon Irreführung genug und an Unsinn nicht mehr zu toppen.

Wer, wenn nicht der Staat, soll die Investitionen tatsächlich finanzieren?

Tilgt sich in Zeiten der Finanzkrise der Fonds von selbst und nicht aus Steuermitteln?

Möglicherweise sogar eine innovative Form einer Bad - Bank?

Ursprünglich sollte nach dem Willen des Finanzministers zum Beispiel die so genannte Unternehmenssteuerreform mit der Kürzung der Pendlerpauschale durch Arbeitnehmer gegenfinanziert werden.

Der

Bundesfinanzhof sowie das Bundesverfassungsgericht

hatten aber dem professionellen Gegenfinanzierer einen Strich durch die Rechnung gemacht und ihm eindrucksvoll die Grenzen von Willkür im Steuerrecht aufgezeigt.

Peer Steinbrück

leistete bekanntlich bis zum Schluss heftigen Widerstand gegen die Entscheidungen der obersten Gesetzeshüter.

Widerwillig wurde vom Bundesfinanzministerium die Auszahlung der Pendlerpauschale in das Konjunkturpaket I aufgenommen.

Nassforsch will der professionelle Gegenfinanzier nunmehr noch die Kurve kriegen, indem er die Auszahlung der berechtigten Ansprüche der Bürger als gewollte Konjunkturmaßnahme verkauft.

Mit der Unternehmenssteuerreform wurde der Körperschaftsteuersatz für juristische Personen von bisher 25 % ab dem Kalenderjahr 2008 auf 15 % drastisch reduziert. Innerhalb dieser Unternehmenssteuerreform wurde der niedrige Steuersatz mit der etwas eigenwilligen Form von Hinzurechnungen zum bisher gültigen Gewinnbegriff nochmals gegenfinanziert.

Diese Gewinnkorrekturen belasten vorrangig aber nur den deutschen Mittelstand. Größere Konzerne sind von den Gewinnkorrekturen kaum betroffen.

Denn bei der so genannten Zinsschranke wurde den Konzernen ausdrücklich ein Privileg eingeräumt.

Wie der DRSB e.V. bereits ausführlich darstellte, ist dieses Konzern - Privileg genauso unsinnig und unschlüssig wie die Regelung der Zinsschranke selbst.

Die Steuersätze für Bürger

bei der Einkommensteuer dagegen bleiben unverändert.

Denn deutsche Bürger unterliegen als natürliche Personen nicht der Körperschaftsteuer. Der Katalog der empfundenen Ungerechtigkeiten im Einkommensteuerrecht wird deshalb von Reform zu Reform immer umfangreicher.

Nachdem man das leidige Thema Pendlerpauschale abhaken musste, stehen die nachfolgend aufgeführten Themenbeispiele weiterhin im Brennpunkt der berechtigten Kritik:

Streichung der Steuerberatungskosten als Sonderausgaben.

Streichung des häuslichen Arbeitszimmers.

Behandlung von eigenen

Berufsausbildungskosten und denen von Kindern.

Bürokratische, unsinnige Regelungen

zu den so genannten haushaltsnahen Aufwendungen.

Rürupsche Herunterdrechselung der Vorsorgeaufwendungen.

Nachgelagerte Besteuerung der Renteneinkünfte

und die

Schaffung von Berufsfallen

bei der vermeintlichen Förderung der privaten Altersvorsorge.

Seit Jahren werden die Einkommensteuerformulare durch weitere Anlagen und Pflichtangaben immer umfangreicher und unübersichtlicher.

So sind zum Beispiel die nachfolgenden Aufwendungen und Einnahmen seit jüngster Zeit einzeln in den neuen Formularen zu erklären:

I. Einnahmen

Private Kfz - Nutzung,  Auflösung von Rücklagen und Ansparabschreibungen.

II. Ausgaben

Abschreibung auf unbewegliche Wirtschaftsgüter, Abschreibung auf immaterielle Wirtschaftsgüter, Abschreibung auf unbewegliche Wirtschaftsgüter, Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte, erwerbsbedingte Kinderbetreuungskosten, Investitionsabzugsbeträge,  Kraftfahrzeugkosten, häusliches Arbeitszimmer, Schuldzinsen, Raumkosten, Bewirtungskosten, Geschenke, Reisekosten, Porto, Telefon, Büromaterial, Fortbildung und Fachliteratur, Rechts- und Steuerberatung sowie  Buchführung.

In jedem Finanzamt werden die entsprechenden Bearbeitungskennziffern zu den Angaben maschinell mit erfasst.

Mit der Hilfe von statischen Methoden lässt sich mittels der Bearbeitungskennziffern das steuerliche Gesamtaufkommen einer einzelnen Position ermitteln.

So dienten die Bearbeitungskennziffern bereits bei der Pendlerpauschale nach dem so genannten Werkstorprinzip als Steuerungsmechanismus, denn die Mehreinnahmen dieser so genannten „Steuerreform“ konnte man genau beziffern.

 

Mit Wirkung des Kalenderjahrs 2006 wurde zum Beispiel die Abzugsfähigkeit von

Steuerberatungskosten

als Sonderausgaben für Bürger ersatzlos gestrichen.

Als direkte Auswirkung haben die Finanzverwaltungen tendenziell mit qualitativ schlechteren Steuererklärungen zu kämpfen, da die Bürger, soweit sie es noch alleine können, vielfach ihre Steuererklärungen selbst ausfüllen.

Die ungeklärten Fragen bleiben somit zwangsläufig bei den Finanzbeamten hängen.

Das bisher ausgewogene Verhältnis der Arbeitsteilung zwischen Finanzverwaltung und den steuerberatenden Berufen gerät dadurch immer mehr in eine Schieflage.

Dieser negative Effekt wird durch den Einstellungsstopp von qualifiziertem Nachwuchs noch erheblich verstärkt und öffnet ein weiteres Betätigungsfeld für die  Schattenwirtschaft.

Die Steuermehreinnahmen aus der Streichung der

Steuerberatungskosten

konnte sich der Gegenfinanzierer aus der SPD zuvor leicht ausrechnen, da die Position Steuerberatungskosten mit der Bearbeitungskennziffer „82“ im Mantelbogen der Einkommensteuererklärung versehen ist.

Offensichtlich geht aber die steinbrücksche Rechnung nicht auf, da die Berliner Politiker bereits darüber nachdenken, diese Streichung wieder rückgängig zu machen.

Das ist der Beweis dafür, dass man mit dem leichtfertigen

Herumjonglieren von Bearbeitungskennziffern

keinerlei

Steuergerechtigkeit oder gar Nutzmehrung für Bürger

erreichen kann.

Der sich stetig verengende Blickwinkel des angeblich sozialen SPDlers lässt den professionellen Gegenfinanzierer in ihm zum neoliberalen

Steuer - Jongleur

mutieren, der das Maß für das Wesentliche bereits verloren zu haben scheint.

 

 

             

 

DRSB

 

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Stand: 01.06.09

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